Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hotel, Restaurant und Schlucht
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Hotel Rofflaschlucht (im Folgenden «der Anbieter» genannt) und dem Gast/Besucher. Sie umfassen die Miete von Hotelzimmern, die Bewirtung im Restaurant sowie den Erwerb von Eintrittskarten und die Nutzung der Schlucht (im Folgenden «die Attraktion/Schlucht» genannt).
Mit dem Erwerb einer Leistung (z.B. Hotelbuchung, Restaurantreservierung, Eintrittskarte) oder dem Betreten der Einrichtungen des Anbieters erkennt der Gast/Besucher diese AGB an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes/Besuchers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Anbieter ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
2. Offerten
Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Offerten 7 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken (CHF). Meldet sich der Gast nicht innerhalb dieser Frist zurück, erlischt das Angebot.
Das Hotel Rofflaschlucht behält sich in diesem Fall ausdrücklich das Recht vor, die angebotenen Zimmer während und nach Verstreichen der Annahmefrist wieder in den freien Verkauf zu geben. Bei einer erneuten Anfrage kann das dann folgende Angebot vom ursprünglichen abweichen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung/Anfrage des Gastes/Besuchers durch den Anbieter zustande. Dies kann durch eine schriftliche Bestätigung, eine Online-Buchungsbestätigung oder mündliche Zusage erfolgen. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast/Besucher vor, haftet er dem Anbieter gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast/Besucher als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
4. Leistungen, Preise und Zahlung
Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast/Besucher gebuchten Zimmer, vereinbarten Restaurantleistungen und den Zugang zur Schlucht bereitzustellen. Der Gast/Besucher ist verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen.
Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken).
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Anbieter kann eine Vorauszahlung oder eine Kaution verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort bei Erhalt ohne Abzug fällig.
5. Besondere Bestimmungen für Hotel und Restaurant
- Zimmerbereitstellung und -nutzung: Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer Überschreitung der Räumungszeit kann das Hotel den entstandenen Schaden in Rechnung stellen. Die Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Haustiere: Das Mitführen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel gestattet. Bitte informieren Sie uns bereits bei der Buchungsanfrage über die Mitnahme eines Haustieres.
- Mitgebrachte Speisen und Getränke: Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken in den Räumlichkeiten des Restaurants sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache und können mit einer Servicegebühr (Zapfen- oder Korkengeld) verbunden sein.
- Sonderwünsche und Allergien: Gäste werden gebeten, besondere Wünsche, Allergien oder Unverträglichkeiten spätestens bei der Bestellung mitzuteilen. Eine vollständige Gewährleistung der Allergenfreiheit kann jedoch nicht immer gegeben werden.
- WLAN-Nutzung: Der Anbieter stellt dem Gast im Rahmen der technischen Möglichkeiten einen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Dieser Service ist eine freiwillige Leistung und kann jederzeit widerrufen werden. Der Gast verpflichtet sich, den Zugang nicht für rechtswidrige Zwecke (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Filesharing) zu missbrauchen. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Gast stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer missbräuchlichen Nutzung des WLANs durch den Gast resultieren.
6. Besondere Bestimmungen für die Schlucht
- Öffnungszeiten und Zugangsbedingungen: Die aktuellen Öffnungszeiten und Zugangsbedingungen sind am Eingang, auf der Webseite oder an der Kasse ersichtlich und verbindlich. Die Schlucht ist eine Naturformation und kann bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z.B. Starkregen, Schneefall, Sturm, Hochwasser, Eisbildung) oder aus anderen Sicherheitsgründen (z.B. Wartungsarbeiten, Felssturzgefahr) ganz oder teilweise geschlossen werden. Kurzfristige Schliessungen sind jederzeit möglich und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern die Schliessung aus Gründen erfolgt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zur Attraktion ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder sie bei Verstössen gegen diese AGB oder Weisungen des Personals zu verweisen.
- Eintrittskarten: Eintrittskarten sind in der Regel für den einmaligen Zutritt gültig und nicht übertragbar. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Schlucht muss am Besuchstag durchgehend aufgrund eines vom Anbieter zu vertretenden Umstandes geschlossen bleiben.
- Sicherheit und Verhalten in der Schlucht: Das Betreten und die Nutzung der Schlucht erfolgen auf eigene Gefahr. Besucher sind verpflichtet, den ausgewiesenen Wegen und Stegen zu folgen. Das Verlassen der markierten Wege ist strengstens untersagt. Anweisungen des Personals sind stets Folge zu leisten. Festes und rutschfestes Schuhwerk wird dringend empfohlen. Bei widrigen Witterungsverhältnissen (Nässe, Eis) ist besondere Vorsicht geboten. Eltern oder aufsichtsberechtigte Personen sind für ihre Kinder verantwortlich. Das Klettern an Felswänden, Geländern oder Absperrungen ist untersagt. Das Rauchen, offenes Feuer und der Konsum von alkoholischen Getränken ausserhalb dafür vorgesehener Bereiche sind untersagt. Das Mitführen von Tieren ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich ausgeschildert ist (z.B. Hunde an der Leine). Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Das Lärmen, aggressive Verhalten oder die Belästigung anderer Besucher ist untersagt.
7. Parkplatz
Der Parkplatz ist für Gäste des Hotel Rofflaschlucht gratis. Für Motorräder und Fahrräder sind Garagenplätze beschränkt vorhanden. Für Schäden an den Fahrzeugen auf den Parkplätzen und in der Garage wird jede Haftung abgelehnt.
Die Nutzung des Parkplatzes ist ausschliesslich Hotelgästen vorbehalten. Das Campieren und Zelten auf dem gesamten Parkplatzgelände ist strengstens untersagt.
8. Rücktritt des Gastes/Besuchers (Stornierung)
Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag bedarf der schriftlichen Mitteilung (E-Mail genügt).
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen für Hotelzimmer:
- Bis 14 Tage vor Anreise: Kostenlose Stornierung möglich.
- 13 bis 7 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Preises für die gesamte Aufenthaltsdauer.
- Weniger als 7 Tage vor Anreise oder Nichtanreise (No-Show): 100% des vereinbarten Preises für die gesamte Aufenthaltsdauer.
Bei Gruppenbuchungen (ab 3 Zimmern) oder Gruppenreservationen im Restaurant gelten gesonderte Stornierungsfristen, die in der Buchungsbestätigung festgelegt werden.
Der Anbieter bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Restaurantplätze nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um die Kosten für den Gast zu mindern.
9. Rücktritt des Anbieters
Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
- Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
- Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. zur Person des Gastes/Besuchers oder zum Zweck des Aufenthaltes/Besuchs) gebucht wurden.
- Der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann.
- Der Gast/Besucher seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
- Bei der Schlucht: Sicherheitsmängel oder Witterungsverhältnisse einen sicheren Betrieb unmöglich machen.
10. Haftung
Der Anbieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes/Besuchers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen.
Der Gast/Besucher haftet für alle Schäden an Gebäuden, Inventar oder der Attraktionsinfrastruktur, die durch ihn selbst, seine Begleitung oder Haustiere verursacht werden.
Für eingebrachte Gegenstände im Hotel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen innerhalb der Schlucht, des Hotels oder im Restaurant wird keine Haftung übernommen.
11. Höhere Gewalt
Ist die Erfüllung der Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Wetterextreme) unmöglich, so ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit. Ansprüche des Gastes/Besuchers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
12. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Vertragslücken.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB müssen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Es gilt Schweizer Recht.
General Terms and Conditions (T&C)
Note: The German version of these T&C is the legally binding version.
1. Scope
These T&C govern the contractual relationship between Hotel Rofflaschlucht (hereinafter «the Provider») and the guest/visitor. They cover hotel room rentals, restaurant services, the purchase of entry tickets, and the use of the gorge (hereinafter «the Attraction/Gorge»). By purchasing a service or entering the facilities, the guest accepts these T&C.
2. Offers
Unless otherwise stated, our offers are valid for 7 days. All prices are in Swiss Francs (CHF). If the guest does not respond within this period, the offer expires and the Provider reserves the right to release the rooms for sale again.
3. Conclusion of Contract
The contract is formed upon acceptance of the booking/request by the Provider (written, online, or verbal). If a third party books on behalf of the guest, they are jointly and severally liable for all obligations.
4. Services, Prices, and Payment
The Provider is obliged to provide the booked services. The guest is obliged to pay the agreed prices. Prices include statutory VAT. Invoices are due immediately upon receipt without deduction. The Provider may request an advance payment or deposit.
5. Special Provisions for Hotel and Restaurant
- Room Availability: Rooms are available from 2:00 PM on arrival and must be vacated by 10:30 AM on departure. Subletting requires written consent.
- Pets: Only permitted by prior arrangement and written confirmation.
- External Food & Drinks: Bringing your own food and drinks into the restaurant is generally not permitted.
- Allergies: Guests are requested to communicate allergies when ordering. Full guarantee of allergen-free preparation cannot always be given.
- WLAN: Provided as a voluntary service. Misuse for illegal purposes is prohibited. The guest is liable for any damages resulting from misuse.
6. Special Provisions for the Gorge
- Access: The gorge is a natural formation and may be closed due to weather (rain, snow, ice) or safety reasons (rockfall risk). Short-term closures do not justify a refund.
- Tickets: Valid for one-time entry and non-transferable.
- Safety: Entry is at your own risk. Visitors must stay on marked paths. Sturdy, non-slip footwear is strongly recommended. Parents are responsible for their children. Climbing, smoking, open fires, and noise are prohibited.
7. Parking
Free for hotel guests. Garages for motorcycles/bicycles are limited. No liability for damage to vehicles. Camping or tenting on the parking grounds is strictly prohibited.
8. Cancellation by the Guest
Cancellations must be made in writing (email is sufficient). Unless otherwise agreed, the following fees apply for rooms:
- Up to 14 days before arrival: Free of charge.
- 13 to 7 days before arrival: 50% of the total price.
- Less than 7 days or No-Show: 100% of the total price. Separate terms apply for group bookings (3+ rooms) or restaurant groups.
9. Cancellation by the Provider
The Provider may withdraw from the contract for important reasons (e.g., Force Majeure, false information provided by the guest, non-payment, or safety risks in the gorge).
10. Liability
The Provider is liable for its obligations with the care of a prudent businessman. Liability for minor negligence and for personal items brought into the hotel/gorge is limited or excluded to the extent permitted by law. The guest is liable for all damages caused by themselves, their companions, or pets.
11. Force Majeure
The Provider is released from its obligations if performance is impossible due to natural disasters, epidemics, or official orders. Claims for damages are excluded in such cases.
12. Severability Clause
If individual provisions are invalid, the validity of the remaining provisions remains unaffected.
13. Final Provisions
Changes must be made in writing. Place of performance and jurisdiction is the registered office of the Provider. Swiss law applies.
Condizioni Generali di Contratto (CGC)
Nota: La versione tedesca delle presenti CGC è la versione legalmente vincolante.
1. Ambito di applicazione
Le presenti CGC regolano il rapporto contrattuale tra l’Hotel Rofflaschlucht (di seguito «il Fornitore») e l’ospite/visitatore. Esse comprendono l’affitto di camere d’albergo, la ristorazione, l’acquisto di biglietti e l’uso della gola (di seguito «l’Attrazione/Gola»).
2. Offerte
Salvo diversa indicazione, le nostre offerte sono valide per 7 giorni. Tutti i prezzi sono in franchi svizzeri (CHF). Se l’ospite non risponde entro questo termine, l’offerta scade e le camere possono essere rimesse in vendita.
3. Conclusione del contratto
Il contratto si perfeziona con l’accettazione della prenotazione da parte del Fornitore (scritta, online o verbale). Se un terzo prenota per conto dell’ospite, risponde in solido con quest’ultimo.
4. Prestazioni, prezzi e pagamento
Il Fornitore è tenuto a fornire le prestazioni prenotate. L’ospite è tenuto a pagare i prezzi concordati (IVA inclusa). Le fatture sono esigibili immediatamente dopo il ricevimento senza detrazioni. Il Fornitore può richiedere un pagamento anticipato o un deposito.
5. Disposizioni particolari per Hotel e Ristorante
- Camere: Disponibili dalle ore 14:00 del giorno di arrivo; devono essere liberate entro le 10:30 del giorno di partenza. La sublocazione richiede il consenso scritto.
- Animali domestici: Ammessi solo previa consultazione e conferma scritta.
- Cibi e bevande esterni: Non è consentito il consumo di propri cibi o bevande nel ristorante.
- Allergie: Gli ospiti sono pregati di comunicare eventuali allergie al momento dell’ordine.
- WLAN: Fornito come servizio volontario. È vietato l’uso per scopi illegali. L’ospite risponde di eventuali abusi.
6. Disposizioni particolari per la Gola
- Accesso: La gola è una formazione naturale e può essere chiusa per motivi meteorologici (pioggia, neve, ghiaccio) o di sicurezza. Chiusure a breve termine non danno diritto a rimborsi.
- Biglietti: Validi per un solo ingresso e non trasferibili.
- Sicurezza: L’accesso avviene a proprio rischio e pericolo. È obbligatorio seguire i sentieri segnalati. Si raccomandano scarpe robuste e antiscivolo. I genitori sono responsabili dei figli. È vietato arrampicarsi, fumare o accendere fuochi.
7. Parcheggio
Gratuito per gli ospiti dell’hotel. Posti limitati per moto/bici. Si declina ogni responsabilità per danni ai veicoli. È vietato campeggiare nel parcheggio.
8. Cancellazione da parte dell’ospite
Le cancellazioni devono pervenire in forma scritta (e-mail sufficiente). Se non diversamente concordato, si applicano le seguenti penali per le camere:
- Fino a 14 giorni prima dell’arrivo: Gratuito.
- Da 13 a 7 giorni prima dell’arrivo: 50% del prezzo totale.
- Meno di 7 giorni o No-Show: 100% del prezzo totale. Termini diversi si applicano alle prenotazioni di gruppo (3+ camere) o gruppi al ristorante.
9. Recesso da parte del Fornitore
Il Fornitore può recedere dal contratto per gravi motivi (es. forza maggiore, informazioni false fornite dall’ospite, mancato pagamento o rischi di sicurezza nella gola).
10. Responsabilità
Il Fornitore risponde con la diligenza di un prudente commerciante. La responsabilità per colpa lieve e per oggetti portati in hotel/gola è limitata o esclusa nei termini di legge. L’ospite risponde di tutti i danni causati da sé, dai suoi accompagnatori o animali.
11. Forza maggiore
In caso di catastrofi naturali, epidemie o ordini ufficiali, il Fornitore è esonerato dall’obbligo di prestazione. Sono esclusi risarcimenti danni in tali casi.
12. Clausola salvatoria
L’invalidità di singole disposizioni non compromette la validità delle restanti parti delle CGC.
13. Disposizioni finali
Le modifiche devono essere fatte per iscritto. Luogo di adempimento e foro competente è la sede del Fornitore. Si applica il diritto svizzero.